Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum Thema Lerntherapie.
Können wir in der Schule einen Nachteilsausgleich beantragen?
Laut dem Erlass zur „Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)“ des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Schule dazu verpflichtet, bei einer formell festgestellten Lese-Rechtschreibschwäche einen Nachteilsausgleich zu gewähren. Wie dieser umgesetzt wird, ist jedoch nicht festgelegt und obliegt daher meist der Schule.
Mögliche Formen eines Nachteilsausgleiches wären zum Beispiel ein Notenschutz, längere Bearbeitungszeiten oder die Bereitstellung von Hilfsmitteln.
Auch die formalen Voraussetzungen zur Gewährung eines Nachteilsausgleiches bestimmt die Schule. In der Regel reicht den Schulen jedoch das Testgutachten einer standardisierten Testung wie wir es zum Beispiel nach unserer Testung aushändigen. Manche Schulen testen auch selbst.
Für die Rechenschwäche (Dyskalkulie) gibt es eine solche Regelung bisher leider noch nicht. Scheuen Sie sich dennoch nicht, den Kontakt zur Schule zu suchen und gegebenenfalls das Testgutachten vorzuzeigen – oft haben die Lehrkräfte einen pädagogischen Spielraum, den sie nutzen können um ihren Schülern eine fairere Bewertung zu ermöglichen.
Bitte beachten Sie, dass für die zentralen Abschlussprüfungen und Abiturprüfungen ein Antrag für den Nachteilsausgleich bei der Bezirksregierung in Arnsberg gestellt werden muss. Der Nachteilsausgleich wir nur bei Vorliegen einer erheblich veränderungsresistenten LRS gewährt werden, deren Behebung bis zum Ende der Sekundarstufe I nicht möglich war.
Im Rahmen unserer Förderung unterstützen wir Sie natürlich gerne mit weiteren Informationen.
Findet die Lerntherapie auch in den Ferien statt?
Bei uns findet die Lerntherapie auch in den Ferien statt. Die einzige Ausnahme bilden die Weihnachtsferien, in denen wir den Kindern und dem Personal eine kleine Auszeit gönnen wollen.
In den Sommerferien haben wir aufgrund der unterschiedlichen Urlaubszeiten meist viele Terminänderungen, weshalb wir uns entschlossen haben, den regulären Unterricht durch spezielle Sommerkurse zu ersetzen. So können Ihre Kinder auch in den Sommerferien weiterlernen und sogar neue spannende Themen erkunden.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite „Sommerkurse“.
Außerdem erhalten unsere Förderkinder eine individuell zusammengestellte Mappe mit Übungen zur Wiederholung der bisher geübten Inhalte.
Wie lange dauert die Förderung?
Da wir in der Lerntherapie keine klar umrissenen Themen des Schulunterrichtes wiederholen, sondern individuell entstandene und verschieden stark ausgeprägte Lücken in den Basiskompetenzen schließen wollen, ist eine pauschale Aussage zur Dauer der Förderung nicht möglich.
Wir starten mit Ihrem Kind dort, wo es noch sicher ist und gehen dann im Programm stufenweise vor – die nächsthöhere Stufe wird erst dann in Angriff genommen, wenn die vorige wirklich gesichert ist. Das kann natürlich seine Zeit in Anspruch nehmen, zumal die meisten Kinder erst einmal wieder behutsam ans Lernen ohne Frustration herangeführt werden müssen.
Unsere Erfahrungen zeigen jedoch, dass ein großer Teil unserer Schüler:innen ca. 1,5 bis 2 Jahre braucht, um die Förderprogramme einmal zu durchlaufen und den Anschluss an den aktuellen Schulstoff zu erreichen.
Wie schnell bessern sich die Noten?
Die Lerntherapie beschäftigt sich im Gegensatz zur Nachhilfe nicht mit dem aktuellen Schulstoff der Kinder, sondern bemüht sich, die in einer Testung festgestellten Defizite in den grundlegenden Fertigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechnen abzubauen.
Das bedeutet oft, dass wir mit unseren Schüler:innen in der Lerntherapie an Themen arbeiten, die weit vor den Ansprüchen des aktuellen Schulstoffes liegen. Ziel ist es zwar, den Schüler:innen wieder den Anschluss an den aktuellen Schulstoff und damit auch das selbstständige Halten einer durchschnittlichen Note zu ermöglichen – wie lange dies aber dauert, hängt von vielen individuellen Faktoren ab.
Es ist möglich, dass sich die Verbesserung der Lerneinstellung auch positiv auf die schulische Leistung auswirkt, eine schnelle Verbesserung der Noten ist allerdings nicht zu erwarten.
Umso wichtiger ist es, Ihrem Kind den Druck zu nehmen, indem Sie die schulischen Noten im betroffenen Fach erst einmal für unwichtig erklären und sich gegebenenfalls um einen Nachteilsausgleich in der Schule bemühen.
Denken Sie daran, dass es darum geht, Ihrem Kind langfristig den Glauben an die eigene Lernfähigkeit zu erhalten – diese wird es ein Leben lang brauchen!
Werden die Kosten der Förderung auch vom Amt oder von der Krankenkasse übernommen?
Die Kosten für eine Lerntherapie werden nicht von den Krankenkassen übernommen, daher müssen die Kosten in der Regel selbst übernommen werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Übernahme der Kosten für die Lerntherapie im Rahmen einer Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII beim Jugendamt beantragt werden. Für weitere Informationen nutzen Sie unsere Informationsbroschüre “Kostenübernahme Jugendamt”
Welche Qualifikation haben die Lerntrainer:innen?
Alle unsere Lerntrainer:innen haben pädagogische Vorerfahrungen und werden intern durch uns geschult. Sie erhalten eine intensive Einweisung in unsere einheitlichen Förderprogramme, werden dauerhaft von uns begleitet und erhalten regelmäßige Fortbildungen.